Tipps zur Brandvermeidung
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Tipps zur Brandvermeidung

Feuerlöscher
Feuerlöscher sind wichtig und gehören in jeden Haushalt.
Da Entstehungsbrände sich innerhalb kürzester Zeit zu einem Vollbrand entwickeln können, kann schon mit einem vorhandenen Feuerlöscher der Brand in der Entstehungsphase wirkungsvoll eingedämmt oder sogar gelöscht werden, bevor die Feuerwehr eintrifft.

Auf jeden Fall sollte vor einem Löschversuch aber die Feuerwehr alarmiert werden, da Brände schnell außer Kontrolle geraten können.

Bei einem Kauf eines Feuerlöschers sollten Sie sich überlegen, welche Stoffe in Ihrer Wohnung brennen können.
Sollten dieses überwiegend feste Stoffe sein (z.B. Holzmöbel, Gardinen, usw.) reicht meistens ein Wasserlöscher oder ein Schaumlöscher aus.
Bei Öl-Heizungen ist ein Pulverlöscher vorgeschrieben, allerdings sollte man sich überlegen, ob man nicht zusätzlich einen Wasser- oder Schaumlöscher für die Wohnräume anschafft, da sich das feine Löschpulver in der ganzen Wohnung verteilt und nur schwer wieder entfernt werden kann.

Mindestfunktionsdauer:

Bis 3 kg oder 3 l Mindestfunktionsdauer ca. 6 Sekunden

Zwischen 3-6 kg oder 3-6 l Mindestfunktionsdauer ca. 9 Sekunden

Zwischen 6-10 kg oder 6-10 l Mindestfunktionsdauer ca. 12 Sekunde

Über 10 kg oder 10 l Mindestfunktionsdauer ca. 15 Sekunden

Allgemeine Hinweise zur Brandverhütung

Durch brandsicheres Verhalten soll das Risiko einer Brandentstehung möglichst klein gehalten werden, denn Brandgefahren kennen und erkennen, kann Brände verhindern!

Um Brandgefahren zu erkennen, ist es notwendig, sich bewusst zu sein, dass wir ständig in einem brennbaren System leben. Von den drei Voraussetzungen für die Verbrennung nach dem Verbrennungsdreieck, (brennbarer Stoff, Sauerstoff und Wärme), sind im Alltag immer zwei Voraussetzungen vorhanden:
- die brennbaren Stoffe wie Holz und Kunststoffe (Möbel, Gebrauchsgegenstände), Textilien (Bekleidung, Teppiche), Papier (Zeitschriften, Bücher, Papierkorb), brennbare Flüssigkeiten (Putz- und Lösungsmittel), brennbare Gase (Spraydosen) und
- der Sauerstoff in der Luft.
Jede kurze Wärmeeinwirkung mit Temperaturen im Zündbereich, das ist bereits ab ca. 200 °C, bei Langzeiteinwirkung auch schon wesentlich darunter möglich, führt in unserer Alltagsumgebung unweigerlich zum Brand.
Nur das bewusste Verhindern der Zündmöglichkeiten im „brennbaren System“ kann uns helfen, Brände zu vermeiden!

Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnis der Brandgefahren sind vielfach die Ursache von Bränden.
Ordnung und Sauberkeit, besonders in Arbeits-, Werk- und Hobbyräumen, sind eine grundlegende Voraussetzung für die Brandsicherheit. Brennbare Abfälle, Staub, verschüttete oder in offenen Gefäßen aufbewahrte brennbare Flüssigkeiten (Reinigungs- und Lösungsmittel) bilden häufig eine unerkannte Brandgefahr.
Umgang mit offenem Feuer und Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Daher kein Kerzenlicht und auch keine Streichholzflammen in Dachböden, Abstellräumen, Kellern und Scheunen verwenden, sondern nur Taschenlampen benützen.
Streichhölzer und Feuerzeuge sind keine Beleuchtungsgeräte!
Sie gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher auch für Kinder nicht erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!
Gas- und Flüssiggasanlagen samt den dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben errichtet werden.
Flüssiggasbehälter Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, sammelt es sich bei einem Austritt wie eine Flüssigkeit in den tiefsten Stellen am Boden und stellt dort eine erhebliche Explosionsgefahr dar! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und neben Ausgängen aufgestellt werden. Sie sind weiters vor Wärmestrahlung (Sonne, Öfen, Wärmegeräte u.ä.) zu schützen.
Anschluss von Gasflaschen Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen. Keinesfalls darf die Überprüfung auf Dichtheit durch „Ableuchten“ mit offener Flamme durchgeführt werden! Wahrnehmung von Gasgeruch Bei Wahrnehmung von Gasgeruch (Erd- oder Flüssiggas) besteht immer Explosionsgefahr!
Daher:
  • Betroffene Räume sofort gut lüften
  • Keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten
  • Elektrogeräte weder aus- noch einschalten
  • Keine elektrische Klingel betätigen
  • Kein Telefon im betroffenen Haus benützen (auch kein Handy)
  • Alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer verwenden
  • Betroffenes Gebäude und Umgebung von Personen räumen (nicht läuten, nur klopfen und rufen)
  • Gaszufuhr absperren (Hauptventil der Hausanspeisung oder beim Gaszähler)
  • Gasversorgungsunternehmen und Feuerwehr sofort benachrichtigen
  • Stromversorgung durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschalten lassen
  • Erst nach Freigabe durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch die
Feuerwehr die Stromversorgung wieder herstellen lassen und erst dann das Gebäude wieder betreten. Elektrogeräte Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen (z.B. ÖVE- oder VDE-Prüfzeichen) verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten. Sicherungen Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastungsschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.




 I  Impressum I 
HBI Robert Greisberger Ortsfeuerwehrkommandant,
Wartenfelserstraße 4, 5303 Thalgau
Tel +43-664-1834657, E-Mail: robert.greisberger@aon.at